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Grundpflege
Im
Rahmen der Grundpflege können wir den Patienten bei der täglichen
Hygiene, wie auch im unmittlbaren Lebensbereich unterstützen. Dazu gehören z. B. die Morgen- bzw. Abendtoilette,
Baden o. Duschen, Haar- und Nagelpflege etc. Daneben wird auch die
hauswirtschaftliche Versorgung im unmittelbaren Lebensbereich des/der Patienten/in
sichergestellt. Dazu gehören etwa Reinigungsarbeiten im Schlaf- Wohn-
und Esszimmer sowie in der Küche, Waschen der Wäsche, Einkäufe und Erledigungen
bei Ämtern und Behörden u. dgl.
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Um Leistungen nach SGB XI (Grundpflege u. hauswirtschaftliche Versorgung) zu erhalten, ist eine Einstufung
durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherer) notwendig.
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