| Betreuung |
Zusätzliche Betreuungsleistungen
ergänzen die Pflegesachleistung, das Pflegegeld oder die Tages- und Nachtpflege bei
demenzkranken Personen in der häuslichen Umgebung, ohne auf das Pflegegeld
(auch Pflegesachleistung/Tages-/Nachtpflege) angerechnet zu werden. Ziel ist
die Entlastung der pflegenden Angehörigen/Lebenspartner bzw. Pflegepersonen.
|
Voraussetzung für die Gewährung zusätzlicher Betreuungsleistungen ist, daß
|
|
ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung vorliegt,
|
|
sowie die Anerkennung als Pflegebedürftiger.
|
|
Ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
liegt vor bei Pflegebedürftigen
|
|
mit demenzbedingten
Fähigkeitsstörungen |
|
mit geistiger
Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, |
bei denen der MDK i.R.d. Begutachtung als Folge dieser Erkrankung
Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die
dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz
führen.
|
|
Die Pflegekasse erstattet dem Pflegebedürftigen die ihm entstandenen
Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 100,00 EUR oder 200,00 EUR im Monat.
Auch an einer Demenz erkrankte Personen, die keine Pflegestufe haben, erhalten die Leistungen.
Die Monatsbeträge können, sofern sie in einem Jahr nicht ausgeschöpft wurden, auf das
nächste Jahr übertragen werden.
|