Voraussetzung für die Gewährung zusätzlicher Betreuungsleistungen ist, daß


  ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und     Betreuung vorliegt,

   sowie die Anerkennung als Pflegebedürftiger.


Ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung liegt vor bei Pflegebedürftigen


  mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen

  mit geistiger Behinderungen oder psychischen Erkrankungen,


bei denen der MDK i.R.d. Begutachtung als Folge dieser Erkrankung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen.


Die Pflegekasse erstattet dem Pflegebedürftigen die ihm entstandenen Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 460,00 EUR im Kalenderjahr.


Ambulanter Pflegedienst Skandera

Tel.: 09621 - 600 335








  Betreuung / Demenz

Zusätzliche Betreuungsleistungen ergänzen die Pflegesachleistung, das Pflegegeld oder die Tages- und Nachtpflege bei demenzkranken Personen in der häuslichen Umgebung, ohne auf das Pflegegeld (auch Pflegesachleistung/Tages-/Nachtpflege) angerechnet zu werden. Ziel ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen/Lebenspartner bzw. Pflegepersonen.



  Wir beraten Sie gerne !



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