In den Pflegestufen I und II muss dies mindestens einmal in sechs Monaten erfolgen und in der Pflegstufe III mindestens alle drei Monate.

Ein solcher Beratungsbesuch hat in jedem Falle durch einen professionell geführten Pflegedienst, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat, zu erfolgen.

Die Kosten für diesen Pflegeeinsatz werden von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Versicherten vom zuständigen Versicherungsunternehmen übernommen. Wir rechnen dies direkt mit der Pflegekasse ab.

Der Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift besteht darin, dass professionelle Pflegekräfte in regelmäßigen Abständen überprüfen können, ob die häusliche Pflege noch sichergestellt ist. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, Ihnen Tipps und Hilfen zu geben, wie Ihre Angehörigen die Pflege am besten organisieren.

Wir beraten Sie gerne, ob Sie eventuell teilweise professionelle Hilfe und ob Sie Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen sollten oder ob Maßnahmen der Wohnraumanpassung angezeigt sind.

Darüber hinaus sind wir verpflichtet – mit Ihrer Zustimmung -, einen Kurzbericht an die Pflegekasse zu geben. Sollten Sie dies nicht wünschen, wird die Pflegekasse nachfragen. Möglicherweise führt dies zu einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst.


Was uns betrifft, so können Sie sicher sein, dass wir diesen Beratungsbesuch mit der Absicht durchführen, Ihnen zu helfen. Ebenso können Sie sicher sein, dass wir objektiv darüber berichten werden.



Ambulanter Pflegedienst Skandera

Tel.: 09621 - 600 335







  Pflegeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI



Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beantragt haben und Ihre Pflege selbst organisieren, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Beratungsbesuche einer zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen.


Wir beraten Sie gerne !


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