Pflegende Angehörige / private Pflegeperson


Wenn Sie privat einen Angehörigen pflegen und dafür von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten, könnten folgende Informationen interessant für Sie sein:


  Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beantragt haben und Ihren Angehörigen selbst pflegen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Beratungsbesuche einer ambulanten Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. weiter ...

  Bei einer Verhinderung der Pflegeperson bsw. wegen Urlaub / Krankheit u.a. kann die sog. Verhinderungspflege beantragt werden. Hierfür werden bis zu 1.432,00 EUR im Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen. weiter ...

   Desweiteren können über das Pflegegeld hinaus zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden. Hierfür werden bis zu 460,00 EUR im Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen. weiter ...





Ambulanter Pflegedienst Skandera







Sollten Sie Fragen zur Pflege Ihres Angehörigen haben:

Tel.: 09621 - 600 335

Wir beraten Sie gerne !


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