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Pflegende Angehörige / private Pflegeperson
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Wenn Sie privat einen Angehörigen pflegen und dafür von der Pflegekasse
Pflegegeld erhalten, könnten folgende Informationen interessant für Sie sein:
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Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beantragt haben und Ihren Angehörigen selbst pflegen, sind
Sie gesetzlich verpflichtet, Beratungsbesuche einer ambulanten Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen.
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Bei einer Verhinderung der Pflegeperson bsw. wegen Urlaub / Krankheit u.a. kann die sog.
Verhinderungspflege beantragt werden. Hierfür werden
bis zu 1.432,00 EUR im Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen.
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Desweiteren können über das Pflegegeld hinaus zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden.
Hierfür werden bis zu 460,00 EUR im Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen.
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