 |
 |
Sie haben Fragen ?
Tel.: 09621 - 600 335
Wir beraten Sie gerne!
|
|
Persönliche Beratung

Schiffgasse 11
92224 Amberg
( hinter der Martinskirche )
Mo - Fr : 09 : 00 - 12 : 00 Uhr
- sowie nach Vereinbarung -
|
|
 |
|
| Pflegestufe |
Um
Leistungen nach SGB XI
(Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) zu erhalten, ist eine
Einstufung durch den M D K
(Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) in eine Pflegestufe notwendig.
Wir können Ihnen beim Einstufungsverfahren
die entsprechende Hilfe geben.
|
Grundsätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass der
Leistungsumfang durch den, der jeweiligen Pflegestufe entsprechenden
Betrag begrenzt ist. Wird also z.B. in der Pflegestufe I der Betrag von
440,- EUR durch Pflegemaßnahmen ausgeschöpft, können hauswirtschaftliche
Leistungen nicht erbracht oder nur privat abgerechnet
werden!
|
|
Welche Bedeutung
haben die einzelnen Pflegestufen?
Pflegestufe I = erhebliche
Pflegebedürftigkeit. (440,00 EUR)
Personen mit mindestens einmal
täglich Hilfebedarf bei mindestens 2 Verrichtungen aus den Bereichen
Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
|
|
Pflegestufe II =
Schwerpflegebedürftigkeit. (1.040,00 EUR)
Personen mit mindestens dreimal
täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege,
Ernährung oder Mobilität.
|
|
Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftigkeit. (1.510,00 EUR)
Personen mit einem täglichen
Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder
Mobilität.
|
|
Zusätzlich muss bei allen Pflegestufen mehrfach die Woche ein
Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
vorliegen.
|
|
Der täglich notwendige Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine nicht als Pflegekraft
ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen im Bereich der Grundpflege und
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt betragen:
|
|
|
Grundpflegezeit
|
Gesamtpflegezeit |
|
Pflegestufe 1
|
mehr als
45 Minuten |
mindestens90 Minuten |
|
Pflegestufe 2 |
mindestens 2 Stunden |
mindestens 3 Stunden |
|
Pflegestufe 3 |
mindestens 4 Stunden |
mindestens 5 Stunden |
|
 |
 |
© 2005 - 2010 Ambulanter Pflegedienst Skandera |
|