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Derzeit gibt es 3 Pflegestufen:
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Der Pflegedienst kann entsprechend der jeweiligen Pflegestufe folgende Leistungen erbringen :
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Pflegestufe 1 |
Leistungen bis zu 384.- € |
Pflegestufe 2 |
Leistungen bis zu 921.- € |
Pflegestufe 3 |
Leistungen bis zu 1432.- € |
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Grundsätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass der
Leistungsumfang durch den, der jeweiligen Pflegestufe entsprechenden
Betrag begrenzt ist. Wird also z.B. in der Pflegestufe I der Betrag von €
384,- durch Pflegemaßnahmen ausgeschöpft, können hauswirtschaftliche
Leistungen nicht erbracht oder nur privat abgerechnet
werden!
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Welche Bedeutung
haben die einzelnen Pflegestufen ?
Pflegestufe I = erhebliche
Pflegebedürftigkeit.
Personen mit mindestens einmal
täglich Hilfebedarf bei mindestens 2 Verrichtungen aus den Bereichen
Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
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Pflegestufe II =
Schwerpflegebedürftigkeit.
Personen mit mindestens dreimal
täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege,
Ernährung oder Mobilität.
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Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftigkeit.
Personen mit einem täglichen
Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder
Mobilität.
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Zusätzlich muss bei allen Pflegestufen mehrfach die Woche ein
Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
vorliegen.
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Der täglich notwendige Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine nicht als Pflegekraft
ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen im Bereich der Grundpflege und
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt betragen:
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Grundpflegezeit
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Gesamtpflegezeit |
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Pflegestufe1
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mehr als
45 Minuten |
mindestens 90 Minuten |
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Pflegestufe2
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mindestens 2 Stunden |
mindestens 3 Stunden |
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Pflegestufe3
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mindestens 4 Stunden |
mindestens 5 Stunden |
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Tel.: 09621 - 600 335 |
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Pflegestufe
Um
Leistungen nach SGB XI
(Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) zu erhalten, ist eine
Einstufung durch den M D K
(Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) in eine Pflegestufe notwendig.
Wir können Ihnen beim Einstufungsverfahren
die entsprechende Unterstützung geben.
Sprechen Sie mit uns :
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