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Schiffgasse 11
92224 Amberg
( hinter der Martinskirche )

Mo - Fr : 09:00 - 12:00 Uhr
- sowie nach Vereinbarung -

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bpa
  

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Pflegeeinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI   

Pflege - Plus   

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Veranstaltungshinweis:

Seniorennachmittag in Ammerthal

Wann ? Jeden Dienstag Nachmittag ab 14:00 Uhr

Wo ? Im Ammerthaler Sportheim in Unterammerthal

Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier














    Pflegestufe    


    Um Leistungen nach SGB XI (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) zu erhalten, ist eine Einstufung durch den M D K (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) in eine Pflegestufe notwendig. Wir können Ihnen beim Einstufungsverfahren die entsprechende Hilfe geben.




    Grundsätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass der Leistungsumfang durch den, der jeweiligen Pflegestufe entsprechenden Betrag begrenzt ist. Wird also z.B. in der Pflegestufe I der Betrag von 440,- EUR durch Pflegemaßnahmen ausgeschöpft, können hauswirtschaftliche Leistungen nicht erbracht oder nur privat abgerechnet werden!

Welche Bedeutung haben die einzelnen Pflegestufen?


Pflegestufe I = erhebliche Pflegebedürftigkeit. (440,00 EUR)

Personen mit mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens 2 Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.


Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftigkeit. (1.040,00 EUR)

Personen mit mindestens dreimal täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.


Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftigkeit. (1.510,00 EUR)

Personen mit einem täglichen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.


Zusätzlich muss bei allen Pflegestufen mehrfach die Woche ein Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung vorliegen.


Der täglich notwendige Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt betragen:



Grundpflegezeit

Gesamtpflegezeit

Pflegestufe 1

mehr als

45 Minuten

mindestens

90 Minuten

Pflegestufe 2

mindestens

2 Stunden

mindestens

3 Stunden

Pflegestufe 3

mindestens

4 Stunden

mindestens

5 Stunden

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