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Persönliche Beratung

Schiffgasse 11
92224 Amberg
( hinter der Martinskirche )

Mo - Fr : 09 : 00 - 12 : 00 Uhr
- sowie nach Vereinbarung -

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Veranstaltungshinweis:

Seniorennachmittag in Ammerthal

Wann ? Jeden Dienstag Nachmittag ab 14:00 Uhr

Wo ? Im Ammerthaler Sportheim in Unterammerthal

Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier




   Verhinderungspflege   

Sollte die Pflege nicht von einem Pflegedienst durchgeführt werden, sondern ganz oder teilweise privat durch eine Pflegeperson, so kann bei einer Verhinderung dieser Pflegeperson bsw. wegen Urlaub / Krankheit u.a. während dieser Zeit die sog. Verhinderungspflege von einem Pflegedienst durchgeführt werden.




Verhinderung der Pflegeperson


  Eine private Pflegeperson kann aus verschiedesten Gründen verhindert sein: Krankheit, Urlaub, Familienfeier etc. Auch während dieser Zeit muß die Pflege des Betreuten gesichert sein.


  Dies können wir als Pflegedienst während der Abwesenheit der Pflegeperson sicherstellen. Ob Krankenpflege, Grundpflege und tägliche Hygiene des Betreuten oder auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Versorgung des Betreuten wird so weitergeführt, wie er es von seiner Pflegeperson her gewohnt war.


  Die zu pflegende Person muß hierfür mind. 6 Monate eine Pflegestufe besitzen, bevor die Verhinderungspflege erstmals in Anspruch genommen werden kann.


  Die Kosten für diese Verhinderungspflege werden bei vorhandener Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen. Abrechenbar sind einmal jährlich bis zu 1.510,00 EUR.

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