Verhinderung der Pflegeperson



  Eine private Pflegeperson kann aus verschiedesten Gründen verhindert sein: Krankheit, Urlaub, Familienfeier etc. Auch während dieser Zeit muß die Pflege des Betreuten gesichert sein.



  Dies können wir als Pflegedienst während der Abwesenheit der Pflegeperson sicherstellen. Ob Krankenpflege, Grundpflege und tägliche Hygiene des Betreuten oder auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Versorgung des Betreuten wird so weitergeführt, wie er es von seiner Pflegeperson her gewohnt war.



  Die Kosten für diese Verhinderungspflege werden bei vorhandener Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen. Abrechenbar sind einmal jährlich bis zu 1.432,00 EUR.




Ambulanter Pflegedienst Skandera

Tel.: 09621 - 600 335








  Verhinderungspflege

Sollte die Pflege nicht von einem Pflegedienst durchgeführt werden, sondern ganz oder teilweise privat durch eine Pflegeperson, so kann bei einer Verhinderung dieser Pflegeperson bsw. wegen Urlaub / Krankheit u.a. während dieser Zeit die sog. Verhinderungspflege von einem Pflegedienst durchgeführt werden.


Wir beraten Sie gerne!



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