Verhinderung der Pflegeperson
|
|
Eine private Pflegeperson kann aus verschiedesten Gründen verhindert sein: Krankheit, Urlaub, Familienfeier etc.
Auch während dieser Zeit muß die Pflege des Betreuten gesichert sein.
|
|
Dies können wir als Pflegedienst während der Abwesenheit der Pflegeperson sicherstellen. Ob
Krankenpflege, Grundpflege und tägliche Hygiene des Betreuten oder auch die hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Versorgung des Betreuten wird so weitergeführt, wie er es von seiner Pflegeperson her gewohnt war.
|
|
Die Kosten für diese Verhinderungspflege werden bei vorhandener Pflegestufe von der
Pflegekasse übernommen. Abrechenbar sind einmal
jährlich bis zu 1.432,00 EUR.
|
|  |
Tel.: 09621 - 600 335 |
|
|
 |
 |
Verhinderungspflege
Sollte die Pflege
nicht von einem Pflegedienst durchgeführt werden, sondern ganz oder teilweise privat durch eine Pflegeperson,
so kann bei einer Verhinderung dieser Pflegeperson bsw. wegen Urlaub / Krankheit u.a. während dieser Zeit
die sog. Verhinderungspflege von einem Pflegedienst durchgeführt werden.
|
|